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BaWiG GmbH & Co. KG
BILDUNGSAKADEMIE UND WISSENSCHAFT IM GESUNDHEITSWESEN

BaWiG GmbH & Co. KG
Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter HRA 8864

persönlich haftender Gesellschafter & Geschäftsführer:
BaWiG Verwaltungs GmbH. Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter HRB 19279

Geschäftsführer der BaWiG Verwaltungs GmbH:
Christian Altmann, Marcello Ciarrettino, Peter Grendel, Michael Malig, Phillip Rams

Adresse der BaWiG GmbH & Co. KG sowie der BaWiG Verwaltungs GmbH:
Strasse:
Müller-Breslau-Straße 30a, 45130 Essen
Tel.: 0201 - 83910490
Fax: 0201 - 83910489
email:
info@bawig-essen.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 254133792


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Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, schließlich möchten wir, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseiten sicher fühlen.

Nachfolgend erläutern wir, welche Informationen wir während Ihres Besuches auf unseren Webseiten erfassen und wie wir diese verwenden.

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Darüber hinausgehende personenbezogene Angaben wie Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nicht erfasst, es sei denn, diese Angaben werden von Ihnen freiwillig gemacht, z.B. bei Online-Bestellvorgängen oder bei der Nutzung des Kontaktformulars.

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Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

Kontakt
Für Hinweise oder Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten wenden Sie sich bitte per Email an BaWiG GmbH & Co. KG unter info@bawig-essen.de.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Anmeldung
Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck (auch online), formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die BaWiG GmbH & Co. KG und deren Abteilungen: Notfallpädagogisches Institut, Heilpraktikerschule, BaWiG Pflege und BaWiG Therapie, Müller-Breslau Str. 30a, 45130 Essen vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen, z. B. Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen). Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die BaWiG GmbH & Co. KG die Anmeldung schriftlich bestätigt. Sofern für entstehende Verwaltungskosten eine Anmeldegebühr erhoben wird, kann sie weder bei Rücktritt noch bei Kündigung zurückerstattet werden und ist nicht übertragbar.
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die BaWiG GmbH & Co. KG dies der Teilnehmerin / dem Teilnehmer mit.

2. Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer hat das Entgelt für Kurzzeitlehrgänge (bis zu 300 Unterrichtsstunden) unabhängig, von Leistungen Dritter, sofort nach Rechnungsstellung zu entrichten.

Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von über 8 Monaten ist das Entgelt ebenfalls sofort mit Rechnungsstellung zu zahlen; unabhängig davon bleibt es der BaWiG GmbH & Co. KG überlassen, das Entgelt mit Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin anteilig in Raten geltend zu machen. In diesem Fall ist die jeweilige Rate spätestens zum letzten Werktag der gesetzten Frist zu leisten. Kommt die Teilnehmerin / der Teilnehmer mit der Bezahlung einer Rate unentschuldigt ganz oder teilweise länger als zehn Tage in Rückstand, ist die BaWiG GmbH & Co. KG berechtigt, die gesamte restliche Lehrgangsgebühr sofort geltend zu machen, sofern dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nicht ausdrücklich eine weitergehende Stundung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung gewährt wird.

Für alle Kurzlehrgänge gilt, dass Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen in der Kursgebühr enthalten sind. Bei Langzeitlehrgängen sind alle zur Kursgebühr anfallenden Zusatzkosten im Kursprogramm und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Für alle Lehrgänge gilt, dass Kostenschuldner Die Teilnehmerin / der Teilnehmer auch dann bleibt, wenn Dritte die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin übernehmen.

Eine Erhöhung des Lehrgangsentgelts wird die BaWiG GmbH & Co. KG mit der schriftlichen Anmeldebestätigung Die Teilnehmerin / dem Teilnehmer mitteilen; der Lehrgangsvertrag wird in diesem Fall erst mit Bestätigung der Teilnehmerin / des Teilnehmers rechtsverbindlich, es sei denn, die Erhöhung ist unerheblich und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer zumutbar.

3. Rücktritt / Kündigung

Kurzzeitlehrgänge mit bis zu 100 Unterrichtsstunden (UE):
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Kostenpauschale von € 20,- fällig, es sei denn, der Teilnehmerin / dem Teilnehmer gelingt der Nachweis, dass der BaWiG GmbH & Co. KG ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang bei der BaWiG GmbH & Co. KG. Die Stellung von geeigneten /Ersatzteilnehmerinnen/ Ersatzteilnehmern ist möglich, die Unmeldegebühr beträgt 20,00 €.

Langzeitlehrgänge über 100 Unterrichtsstunden (UE):
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Kostenpauschale von € 80,00 fällig, es sei denn, dIE Teilnehmerin / dem Teilnehmer gelingt der Nachweis, dass der BaWiG GmbH & Co. KG ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der BaWiG GmbH & Co. KG. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmerinnen / Ersatzteilnehmern ist möglich, die Unmeldegebühr beträgt 80,00 €.

4. Kündigung Langzeitlehrgänge über 100 Unterrichtsstunden (UE)

Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten zwölf Wochen seit Veranstaltungsbeginn mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nach Ablauf der ersten zwölf Wochen kann sie/er mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der nächsten zwölf Wochen kündigen. Das Recht der BaWiG GmbH & Co. KG und der Teilnehmerin / des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer hat eine Bearbeitungspauschale von € 125,-, sowie das Lehrgangsentgelt anteilig entsprechend der Laufzeit des Vertrages und die erhaltenen Lernmittel zu bezahlen.

5. Gebühren
Prüfungsgebühren der Kammern, Gesundheitsämter oder anderer Institutionen werden nach der jeweils geltenden Gebührenordnung von der prüfenden Stelle separat erhoben.

Soweit bei Langzeitkursen (über 100 UE) bei der BaWiG GmbH & Co. KG Prüfungsgebühren anfallen, werden diese im Kursprogramm und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6. Absage/Änderungen
Die BaWiG GmbH & Co. KG hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung kurzfristig, spätestens sechs Werktage vor ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet.

Änderungen in der Person der Dozenten, der Unterrichtstage oder des Lehrplans behält sich die BaWiG GmbH & Co. KG vor. Dies gilt nur insoweit, als die Änderungen der Teilnehmerin / dem Teilnehmer zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist bzw. bei einem Dozentenwechsel auch der neue Dozent die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist. Derartige Änderungen berechtigten der Teilnehmerin / dem Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

7. Haftung
Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Teilnehmerin / des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmerin / des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Aushändigung von Zeugnissen und Bescheinigungen
Lehrgangsbescheinigungen, Prüfbescheinigungen und Zertifikate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BaWiG GmbH & Co. KG und werden nur nach Begleichung der Rechnung an die Teilnehmerin / dem Teilnehmer bzw. an diejenige 7 denjenigen, die / der die Zahlung leistet, ausgehändigt.

9. Datenerfassung
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihre / seine persönlichen Daten für die Lehrgangsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Die BaWiG GmbH & Co. KG verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes; an Dritte werden die Daten der Teilnehmer/innen nicht weitergereicht.

10. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Soweit die Teilnehmerin / der Teilnehmer Verbraucherin/Verbraucher ist, hat sie/er ein Widerrufsrecht. Verbraucherin/Verbraucher ist sie/er, wenn der Vertrag weder ihrer/seiner gewerblichen noch seiner/ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BaWiG GmbH & Co. KG, Müller-Breslau Str. 30a. 171, 4513o Essen.

11. Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die BaWiG GmbH & Co. KG mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung der Teilnehmerin / des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder die Teilnehmerin / der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Download etc.)


Stand: April 2007